Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anerkennung

Durch die Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegenden Angebotes der Firma BBS GmbH an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma BBS GmbH.

2. Fahrtkosten

Vom Auftraggeber sind die Fahrtkosten für die An- und Abfahrten in einer Fahrtkostenpauschale zu entrichten:

Im Umkreis bisFahrtkostenpauschale
10 km15,00€
20 km30,00€
30 km45,00€
50 km75,00€

Beträgt der Radius mehr als 50 Kilometer, wird pro Fahrtkilometer 0,75 € in Rechnung gestellt. Wird der Auftrag aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unterbrochen, so kommen die zusätzlichen erforderlichen An- und Abfahrten in Anrechnung. Werden in unserem schriftlichen Angebot die Fahrtkosten nicht gesondert erwähnt, so sind diese in unseren Angebotspreisen enthalten.

3. Baustelleneinrichtung

Die Baustelleneinrichtung und -räumung für Bohren beträgt 55,00 €, für Sägearbeiten 130,00 €, Asbestbohrungen 120,00 € und für Hydraulikbohrungen 100,00 €.

4. Umrüsten

Das Umrüsten der Bohrausrüstung von Stockwerk zu Stockwerk oder einer Wegstrecke ab 20 m beträgt 28,00 €, das Umrüsten der Sägeausrüstung und des Fugenschneiders 65,00 €.

5. Absaugen des Oberflächenwassers

Das Absaugen des Spülwassers ist im Längengrundpreis enthalten. Ein restloses Absaugen des Spülwassers ist nicht möglich.

6. Längengrundpreis/Bohrmindestpreis

Die Mindestauftragssumme für Kernbohrungen im Umkreis von 30 km beträgt 179,00 € und für Diamantsägearbeiten 350,00 €, im Umkreis von 30 km bis 50 km für Kernbohrungen 350,00 € – Diamantsägen 500,00 € und im Umkreis von 50 km bis 100 km für Kernbohrungen 450,00 € – Diamantsägen 600,00 €.

7. Stahlzuschlag

a) für Querschnitte ab 16 mm Durchmesser. je cm² Stahlschnittfläche 2,60 €.
b) für Längsschnitte ab 10 mm Durchmesser. je cm² Stahlschnittfläche 2,60 €.

8. Regiearbeiten/Mehrarbeit – Wartezeiten

Für Regiearbeiten/Mehrarbeit oder Wartezeiten, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, werden folgende Sätze in Rechnung gestellt:
Für jeden Geräteführer 62,50 €/Std. netto. Überstundenzuschläge werden nicht gesondert berechnet. Bei Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wird der Geräteführer mit 100% Zuschlag berechnet.

9. Gerüst

Wird eine Arbeitshöhe von zwei Metern überschritten, ist vom Auftraggeber ein Gerüst zu stellen, bzw. sind die Kosten für die Gerüststellung vom Auftraggeber zu tragen. Wird das Gerüst von uns beschafft, so werden die Fremdkosten mit einem Zuschlag von 15 % weiterbelastet. Das Aufstellen, bzw. Umsetzen des
Gerüstes wird nach Mehraufwandsstunden in Rechnung gestellt. Wir berechnen einen Mehraufwand ab 2,50 m Arbeitshöhe, je Kernbohrung, von 10,00 € netto.

10. Spesen und Übernachtungen pro Person

Bei Arbeitseinsätzen über 100 Kilometer Radius werden dem Auftraggeber pro angefangenem Tag Reisespesen in Höhe von 25,50 € und Übernachtungskosten in Höhe
von 80,00 € in Rechnung gestellt. Fallen aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, höhere Reiskosten an, erfolgt die Abrechnung auf Nachweis, nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

11. Bohrleistungen

Kernbohrungen die eine Größe von Ø 200 mm überschreiten, müssen vor Ausführungsbeginn unbedingt schriftlich angemeldet werden. Wir Gewährleisten nur eine flexible vor-Ort Kernbohrgröße bis Ø 200 mm. Ebenfalls benötigen wir eine schriftliche Voranmeldung für Bohrtiefen, die sich über 1 Meter belaufen. Bei Irrtümlichen Anfahrten unsererseits, behalten wir uns vor, dem Auftraggeber die angefallenen Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen. Für Kernbohrungen bis Ø 152 mm benötigen die Monteure einen Rangierabstand von mindestens 1,10 m Freifläche, bei Kernbohrungen bis Ø 302 mm mindestens 1,50 m, zum Fachgerechten ansetzen der Kernbohrmaschine.

12. Befestigung der Kernbohrmaschine

Befestigung mittels Einschlagdübel im Wand- und Deckenbereich. Ausführungen von Kernbohrungen in Mauerwerk bis Ø 162 mm Freihand-Trocken – das Befestigen des Kernbohrständers entfällt in der Regel. Die Befestigung erfolgt in manchen Fällen mittels Gegenspindeln mit einer Kordelstange Bei Fliesen, Marmor oder Granit arbeiten wir mittels Vakuumplatte, um das Erstellen von Dübellöcher zu vermeiden, solche Bohrungen müssen daher in jedem Fall vor Ausführung angemeldet werden. Einkleben des Verankerungsbolzen der Kernbohrmaschine wird separat vergütet und ist nicht in den Einheitspreisen enthalten.

13. Bohrkern abfangen

Bei Kernbohrungen durch Decken / Böden, muss die darunterliegende Raumhöhe angegeben werden, der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, diese Bereiche ausreichend vor Fremdeintritt abzusichern. Bei nicht melden gehen wir von Standard 3,0 m Raumhöhe aus.

14. Baustellenentsorgung

Der Abtransport der gesägten und gebohrten Betonstücke ist im Angebotspreis NICHT enthalten. Erfolgt der Abtransport durch den Auftragnehmer wird je Tonne 150,00 € in Rechnung gestellt. Gewicht pro Stück max. 150 kg oder laut schriftlichem Angebot. Bei Kleinaufträgen, behalten wir uns eine Entsorgungspauschale über 10,00 € netto vor.

15. Statik

Eventuell statische Nachweise und Freigaben müssen bauseits vor Beginn der Arbeiten erbracht werden, bei Bedarf können wir gerne einen Statiker empfehlen.

16. Fremdleistungen

Krankosten zum Ausbau eventueller Betonteile wird generell gemäß den tatsächlichen Kosten der Fremdfirmen abgerechnet.

17. Bauseitige Leistungen

Für Kraftstrom 400 V – 32 Amp. CEE und einen Leitungswasseranschluss, hat der Auftragnehmer Sorge zu tragen. Max. Entfernung der Entnahmestellen = 50 Meter. Kernbohrungen bis Ø 302 mm: Stromanschluss 230 V / 16 A abgesichert. Kernbohrungen ab Ø 332 mm bis 602 mm: Starkstromanschluss von 380 V / 32 A. Bei Diamantsägearbeiten benötigen wir einen Starkstromanschluss von mind. 16 A oder 380 V /32 A. Besondere Wasserzapfstellen wie z.B. Hydranten oder Wassertanks sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Wird der Anschluss von der Firma BBS gestellt, werden die Kosten zusätzlich berechnet. Besteht keine Möglichkeit einen Anschluss herzustellen, kommen Stromerzeuger zum Einsatz. Diese Kosten werden nach unserer gültigen Preisliste (oder nach Angebot) abgerechnet. Es ist der Firma BBS GmbH vor Ausführungsbeginn unbedingt -frühzeitig- Mitzuteilen, wenn, seitens des Arbeitgebers, keine Stromversorgung zu gewährleisten ist. Das Anzeichnen / Einmessen von Bohrungen/Durchbrüchen/Öffnungen/Sägeschnitten und Schnittkanten geschieht durch den Auftraggeber nach vorheriger Freigabe eines Statikers von Beginn der Arbeiten. Bei Beschädigungen von nicht sichtbaren Leistungen, Rohre, elektrische Kabel etc. übernehmen wir keine Haftung.

18. Grundsätzliches

Arbeitsflächen- und Transportwege müssen frei zugängliche sein. Unseren Monteuren sollte eine freie Zufahrt sowie kostenlose Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, um Mehraufwand zu vermeiden.

19. Abnahme der Arbeiten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ausgeführten Arbeiten direkt nach deren Beendigung abzunehmen und die von unseren Mitarbeitern ausgefüllten Arbeitsberichte zu unterzeichnen. Sollte der Auftraggeber die Baustelle während der Arbeiten verlassen oder von Beginn an nicht anwesend sein, gilt der nicht unterschriebene Arbeitsbericht als Rechnungsgrundlage.

20. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

Baustellen werden – solange keine andere schriftliche. Vereinbarung vorliegt – nach der gültigen Preisliste berechnet. Alle Preise verstehen sich netto. Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung von der Firma BBS GmbH vorgelegten Leistungsberichten. Unsere Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort ohne Abzug fällig. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit zu mindern. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % zu berechnen. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand.

21. Haftung

Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten von Mitarbeitern oder Einrichtungen der Firma BBS GmbH zurückzuführen ist, haftet die Firma BBS GmbH im Rahmen der Versicherungssummen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Eine Haftung von Wasserschäden kann die Firma BBS GmbH in
keinem Fall übernehmen. Auch dann nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Dieser Passus ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen
aufgehoben werden, dass das Kühlwasser nur bedingt kontrollierbar abzuleiten ist. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Die Firma BBS GmbH haftet auch nicht für Schäden, die sich durch Veränderungen der Statik ergeben, wenn bei Bohrungen und Sägeschnitten Betonstahl durchtrennt oder angeschnitten wird. Höhere Gewalt und evtl. Schäden an Maschinen und Ausrüstung, die während der Arbeit auftreten, berechtigen die Firma BBS GmbH zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressanspruch des Auftraggebers. Termine halten wir – soweit es uns möglich ist – ein. Bei Überschreitungen sind Schadensansprüche jedoch ausgeschlossen. Geringfügige und zumutbare Terminüberschreitungen, die durch das Verschulden
der Firma BBS GmbH hervorgerufen wurde, begründen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

22. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand den Geschäftssitz der Firma BBS GmbH vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Auftragnehmers zu klagen. Hat der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftragnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.

23. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Geltung von Klauseln des Auftraggebers, die den vorgenannten Bestimmungen widersprechen oder diese zum Nachteil der Firma BBS GmbH ergänzen, ist ausgeschlossen.

 

BBS GmbH
Am Bleiberg 2 • 51766 Engelskirchen
Tel.: 02263 9290390
E-Mail: info@bbs-elektro.de
Steuernummer: 212/5707/0413

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